KVK: Von Verfassung bis zu Wahlkampf

Gruppenfoto (v. li.): Fabian Beine, Christian Frederik Oberlis, Frederic Schneider, Jan Christopher Henze, Jens D. Fleck

Im Leben eines hessischen JUlers gibt es einige Höhepunkte im Jahr. Zu nennen sei etwa der Landestag an Pfingsten: Zwei Tage findet sich die JU-Familie in einem hessischen Ort zusammen, um über Dutzende inhaltliche Positionen zu diskutieren.

Offenbar gibt es „draußen“ die Meinung, die Junge Union diskutiere nie. Weit gefehlt!

Man glaubt kaum, wie intensiv zuweilen unsere Debatten über Außenpolitik, die Steuerpolitik oder etwa ethische Fragen ausfallen. Gäste von anderen politischen Jugendorganisationen zeigen sich jedenfalls stets positiv überrascht; offenbar gibt es „draußen“ die Meinung, die Junge Union diskutiere nie. Weit gefehlt! Aber natürlich kann die JU abends auch immer gut feiern. Gerade wir Hessen sind für unsere Abendveranstaltungen über die Bundesgrenzen hinaus bekannt. Häufig dürfen wir Gäste aus der Steiermark begrüßen, die mit uns feiern.

1×1 der Pressearbeit und mobile Video-Berichterstattung

Eine Art „kleiner Landestag“ ist seit einigen Jahren die so genannte „Kreisvorstandskonferenz“, kurz KVK. Früher einmal war das eine „Kreisvorsitzendenkonferenz“ (mit derselben Abkürzung). Die KVK diente früher dem Austausch zwischen Landesvorstand, den Bezirks- und Kreisvorsitzenden, um über allgemeine Fragen der Verbandsarbeit zu sprechen. Das betrifft häufig auch Strukturfragen. Ingmar Jung erweiterte Anfang der 2010er Jahre die KVK zu einer „Vorstandskonferenz“, sprich: erweitert um drei weitere Mitglieder pro Kreisvorstand. Inzwischen hat sich die KVK etabliert.

Das Foto zeigt ein weibliches JU-Mitglied, das eine Videokamera hält und eine Aufnahme macht
Dass unsere Veranstaltungen medial begleitet werden, gehört für die JU schon seit vielen Jahren zum Selbstverständlichen. Ob eigene Videos (Foto), auf Facebook, Instagram oder Twitter – die JU ist überall aktiv!

Es handelt sich zwar um kein Gremium, in dem Beschlüsse gefasst werden können, aber es wurde zu einer Institution, in der zu Anfang des Jahres alle frisch erholt von den Weihnachtsfeiertagen zusammen kommen und in Workshops bspw. das „1×1 der Pressearbeit“ lernen, die mobile Video-Berichterstattung spielend üben oder sich über die Frage austauschen, wie man mehr junge Frauen für die Politik begeistern kann; hier haben wir in der CDU als auch in der JU noch viele Defizite, und wir sind uns in der JU – egal, ob Frau oder Mann – auch einig, dass eine Quote keine Lösung ist. Also braucht es andere Wege. Positiv: Vor allem engagierte und kluge Frauen mischen sich in dieser Diskussion ein.

Eine solche KVK fand am vergangenen Wochenende in der hessischen Lehrkräfteakademie in Weilburg statt. Zwar häufig ein wenig eingeschneit, finden wir als hessische JU in der Akademie aber stets hervorragende Tagungsmöglichkeiten vor, sodass wir bereits zum dritten Mal in Weilburg tagen durften. In diesem Jahr diskutierten wir über den hessischen Verfassungskonvent.

Reform der hessischen Landesverfassung

Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich die Debatte über die Reformierung der hessischen Landesverfassung – immerhin die älteste Landesverfassung eines Bundeslandes in Deutschland. Am Alter spürt man auch manch alte Regelung: So ist in der Verfassung noch die Todesstrafe vorgesehen – die nur deshalb nicht angewendet wird, weil Bundesrecht Landesrecht bricht. Trotzdem bemühen sich Landespolitiker seit Jahrzehnten, dieses Relikt der frühen Nachkriegsgeschichte endlich aus der Verfassung zu tilgen. In diesem Zuge kann auch noch der eine oder andere Aspekt angepackt werden.

Am Alter spürt man auch manch alte Regelung: So ist in der Verfassung noch die Todesstrafe vorgesehen.

Als hessische JU haben wir uns, übrigens als erste politische Jugendorganisation, mit einer umfangreichen Stellungnahme (PDF) zu Wort gemeldet. In der sprechen wir uns u. a. zur Absenkung des passiven Wahlalters zum Hessischen Landtag aus: Wer mit 18 Jahren den Landtag wählen darf, soll auch in ihn gewählt werden dürfen – und nicht, wie bislang, bloß erst ab dem 21. Lebensjahr. Oder eine 2,5%-Hürde bei Kommunalwahlen oder das Staatsziel der Generationengerechtigkeit.

Der Landtagsabgeordnete Jürgen Banzer auf dem Podium, die Hände zusammengefaltet
Experte für die Reformierung der hessischen Landesverfassung: Jürgen Banzer, Vorsitzender der Enquete-Kommission zum Verfassungskonvent. Am 21. Januar diskutierte er auf der KVK über die Forderungen der JU.

All das diskutierten wir mit einem gut aufgelegten Jürgen Banzer, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender der Enquete-Kommission zum Verfassungskonvent. Er freute sich ausdrücklich über die Ideen der JU und ließ erkennen, dass einige der JU-Forderungen Anklang finden. Schließt der Verfassungskonvent seine Arbeit ab, entscheidet der Hessische Landtag über die zu ändernden Verfassungsparagraphen. Es ist erklärter Wille, hierfür möglichst eine breite Mehrheit aus Regierungskoalition und Opposition zu gewinnen. Im Anschluss ist die Verfassung nicht geändert, sondern es findet eine Volksabstimmung statt. Jeder Bürger stimmt in der Wahlkabine über jede einzelne Änderung ab. Geplant ist eine Zusammenlegung mit der Landtagswahl 2018.

Eine Plattform für den Tür-zu-Tür-Wahlkampf

Ein weiteres Thema der Kreisvorstandskonferenz – neben den vorgenannten Workshops – war am zweiten Tag, nach einer langen „Weilburger Nacht“, die Unterstützerkampagne „connect17“. „connect17“ ist eine Neu-/Weiterentwicklung des „teAM Deutschland“ – und soll die Bewerber vor Ort in den Wahlkreisen bei der Bundestagswahl unterstützen. Kurz gefasst: „connect17“ ist eine Plattform, über die ein Tür-zu-Tür-Wahlkampf organisiert wird.

Links im leicht verschwommenen Hintergrund: Marian Bracht, rechts im Fokus: Conrad Clemens, der die rechte Hand hochhält und das Mikrofon führt
Werben für den Tür-zu-Tür-Wahlkampf (v. li.): Marian Bracht und Conrad Clemens von „connect17“, der Unterstützerkampagne von CDU und Junger Union.

Unterstützt wird das durch breit angelegte Social-Media-Aktivitäten. Vorbild ist hier durchaus auch der US-Wahlkampf, obwohl in Deutschland vor allem in puncto „Big Data“ Vieles aus den Vereinigten Staaten nicht importierbar ist – unser Datenschutzrecht lässt es schlicht nicht zu, personenbezogene Datenbanken zu erstellen. Ich bin sehr gespannt, welchen Effekt „connect17“ am Ende haben wird. Wichtig ist schon einmal: Die Beteiligten sind alle sehr motiviert und haben viele Ideen, und vor allem haben sie sich frühzeitig damit beschäftigt und generalstabsmäßig Vorbereitungen getroffen.

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